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Lampenstube

In den Anfängen des Bergbaus war jeder Bergmann für sein Geleucht (offene Flammen) selber verantwortlich.

Offenes Feuer war besonders im Kohlebergbau jedoch immer mit der Gefahr einer Schlagwetterexplosion, also der lebensgefährlichen Explosion von Grubengasen, verbunden.

Mit Einführung der Sicherheitslampen (geschlossene Systeme) im 19. Jahrhundert änderte sich dies. Die Lampen durften nur von geschultem Personal geöffnet und instand gesetzt werden. Das Geleucht wurde den Bergleuten für die Dauer der Schicht überlassen. Die Lampen wurden nach Schichtende wieder abgegeben.

In den Bergwerken wurde ein gesonderter Raum, die Lampenstube, bereitgestellt. Ein Lampenmeister (oft Invaliden) war für die Wartung zuständig. Offenes Licht und Rauchen waren verboten. Die Lampenstube durfte von unbefugten Personen nicht betreten werden und wurde auch regelmäßig von einem Steiger inspiziert und auf Sicherheitsmängel untersucht.

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